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Ausländerrecht: Grundlagenseminar
Dieses Seminar richtet sich an Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in Ausländerbehörden, die Grundlagenwissen im komplexen Bereich des Ausländerrechts erwerben bzw. Ihre Kenntnisse vertiefen möchten.
Ausländerrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet im deutschen Verwaltungsrecht.
Im Spannungsfeld zwischen ordnungsrechtlichen und humanitären Regelungen entscheiden Menschen über das Schicksal von Menschen. Unterschiedliche Kulturen, Sozialisationen -auch oder insbesondere auf dem Fluchtweg, Erfahrungen und Wertevorstellungen begegnen sich in den Räumen der Ausländerbehörde.
Die Motive für die Zuwanderung sind so vielfältig wie die Anzahl der Staaten, die verlassen werden. Jeder Mitarbeitende leistet mit seiner Arbeit einen Beitrag für die Aufnahmegesellschaft und die zuwandernden Menschen.
In diesem Seminar lernen Sie die wichtigsten Grundlagen mit ihren Rechtsfolgen kennen.
Die umfangreichen EU-Regelungen und das Ausländerrecht im Allgemeinen sind die Grundlagen im täglichen Entscheidungsprozess. Diese werden ausführlich besprochen und erläutert.
Das Ausländerrecht formuliert sehr unterschiedliche Rechtsgrundlagen, um einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Alle Rechtsgrundlagen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, ob befristet oder unbefristet, werden angesprochen. Sie lernen die unterschiedlichen Voraussetzungen eines Aufenthaltsrechts für EU-Bürger und deren Angehörigen kennen.
Auf der Basis der aktuellen Fälle aus Ihrem Arbeitsalltag werden die ggf. unterschiedlichen Entscheidungsmöglichkeiten auch mit Blick auf das Chancen-Aufenthaltsrecht- diskutiert.
Sie, die Teilnehmenden sind mit Ihren Erfahrungen und vor allem mit Entscheidungen in besonderen Einzelfällen gefragt. Es wird einen Rahmen geben, um sich untereinander auszutauschen und zu lernen, vielfältige Perspektiven zur Entscheidungsfindung zu entwickeln.
Sie nehmen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahr. Mit diesem (Selbst-)bewusstsein begegnen Sie jedem einzelnen Menschen, sei es ein Flüchtling, eine zugewanderte Fachkraft, ein Familienmitglied eines hier lebenden Ausländers und einem EU-Bürger.
Daher ist das Seminar in drei Teile strukturiert:
1. Tag: Aufbau und Struktur des Ausländerrechts: allgemeine Rechtsgrundlagen inkl. EU-Regelungen, z.B.
- Grundgesetz
- Vertrag über die Europäische Union idF des Vertrags von Lissabon
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- EU-Grundrechte-Charta
- Europäische Menschenrechtskonvention EMRK
- EUG-VisaO
- Schengener Grenzkodex
- Visakodex
- Schengener Durchführungsübereinkommen
2. Tag: Voraussetzungen zur Erteilung von Aufenthaltstiteln
- Rechtsstellung türkischer Staatsangehöriger, ARB 1/80
- Rechte der Unionsbürger
- Aufenthaltserlaubnis als befristeter Aufenthaltstitel und Daueraufenthaltsrecht
1. Zum Zweck der Ausbildung, §§ 16, 16a, 16b, 16c, 16d, 16e, 16f, 17 AufenthG
2. Zum Zweck der Erwerbstätigkeit, §§ 18, 18a, 18b, 18c, 18d, 18e, 18f, 19, 19a,19b, 19c, 19d, 19e, 19f, 20, 21 AufenthG
3. Aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, §§ 22, 23,23a, 24, 25, 25a, 25b, 26 AufenthG
4. Aus familiären Gründen, §§ 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 36a AufenthG
5. Besondere Aufenthaltsrechte, §§ 37, 38, 39 AufenthG
3.Tag: Duldungen, Praktische Anwendung mit Sachverhalten und Fällen aus Ihrem Arbeitsalltag
- Duldungen gemäß §§ 60, 60a-d Aufenthaltsgesetz
- Verpflichtungserklärungen nach §68 Aufenthaltsgesetz
-> bringen Sie gerne Fälle mit, die Sie besprechen wollen!
Bitte unbedingt die relevanten Gesetzestexte mitbringen!
ENTGELT 440,00 Euro | REFERENT*IN Dagmar Dahmen | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |