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Ausländerrecht: Praktische Umsetzung in den Kommunen
Ausländerrecht: Praktische Umsetzung in den Kommunen
Ausländerrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet im deutschen Verwaltungsrecht. Im Spannungsfeld zwischen ordnungsrechtlichen und humanitären Regelungen entscheiden Menschen über das Schicksal von Menschen. Unterschiedliche Kulturen, Sozialisationen -auch oder insbesondere auf dem Fluchtweg, Erfahrungen und Wertevorstellungen begegnen sich in den Räumen der Ausländerbehörde.
Die Motive für die Zuwanderung sind so vielfältig wie die Anzahl der Staaten, die verlassen werden. Jeder Mitarbeitende leistet mit seiner Arbeit einen Beitrag für die Aufnahmegesellschaft und die zuwandernden Menschen.
Die aktuellen politischen Diskussionen rücken das Ausländerrecht in den gesellschaftlichen Fokus. Von Ausländern begangene Straftaten, insbesondere die Anschläge mit Verletzten und Toten lösen Diskussionen zur Verschärfung der gesetzlichen Regelungen aus.
Die Schlagworte: Migration beschränken, Kontrollen an den Außengrenzen, verstärkte Rückführung insbesondere von Straftätern, Schengen-Überstellungen werden von Politikern häufig genannt. Die Vorschläge zur Gesetzesverschärfung zielen auf die innere Sicherheit und verstärkte Rückführungen ab. Die Frage nach ausreichenden rechtlichen Regelungen rückt dabei in den Hintergrund.
Gleichzeitig wird das sog. Behördenversagen auch der kommunalen Ausländerbehörden angesprochen. Gerade bei ausreisepflichtigen Ausländern, die Straftaten begehen, wird nach den Verantwortlichen für die ausgebliebene Rückführung gefragt. Werden die gesetzlichen Regelungen in dem notwendigen Umfang und mit der erforderlichen Entschiedenheit angewendet und durchgesetzt?
Alle dies Aspekte machen deutlich: für die Mitarbeitenden in den Ausländerbehörden sind die Anforderungen erheblich gestiegen.
Seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes am 01.01.2005 gab es sehr viele Änderungsgesetze, von denen sich einige wesentliche auf die Rückführung (z.B. Rückführungsverbesserungsgesetz) beziehen; daneben wurden nicht zuletzt mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht die Regelungen zum humanitären Aufenthalt erleichtert.
Und in diesem Spannungsfeld arbeitet die kommunale Ausländerbehörde.
Was also muss in der Sachbearbeitung beachtet werden, wenn alle Interessen bei der Entscheidungsfindung abzuwägen sind? Dies kann nur mit profundem Wissen gelingen.
Das Rheinische Studieninstitut bietet in Kooperation mit Dagmar Dahmen eine Seminarreihe an, die Mitarbeitenden in den Kommunen das notwendige Wissen vermittelt. Auf der Basis von Fallbeispielen aus der Praxis der Seminarteilnehmenden wird die Komplexität des Ausländerrechts aufgezeigt und schrittweise aufgelöst, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Die Seminare sollen dazu beitragen, Sicherheit bei der täglichen Arbeit zu geben. Sie bekommen Hilfsmittel an die Hand, wie Sie mit den gesetzlichen Regelungen umgehen und wie Sie die konkreten Aspekte der Einzelfälle bewerten.
Daneben bieten Ihnen die Seminare die Gelegenheit zum behördenübergreifenden Austausch, zur Diskussion von konkreten Fällen und zur Vertiefung des Wissens.
Je nach Erfahrung bietet es sich an, die Seminare hintereinander zu absolvieren oder direkt bei den Fortgeschrittenen einzusteigen.
Kurs I: Ausländerrecht: Grundlagenseminar
Kurshäufigkeit: 2x/Jahr, jeweils 3 Tage
Dieses Seminar richtet sich an Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in Ausländerbehörden, die Grundlagenwissen im komplexen Bereich des Ausländerrechts erwerben bzw. Ihre Kenntnisse vertiefen möchten.
In diesem Seminar lernen Sie die wichtigsten Grundlagen mit ihren Rechtsfolgen kennen.
Die umfangreichen EU-Regelungen und das Ausländerrecht im Allgemeinen sind die Grundlagen im täglichen Entscheidungsprozess. Diese werden ausführlich besprochen und erläutert.
Das Ausländerrecht formuliert sehr unterschiedliche Rechtsgrundlagen, um einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Alle Rechtsgrundlagen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, ob befristet oder unbefristet, werden angesprochen. Sie lernen die unterschiedlichen Voraussetzungen eines Aufenthaltsrechts für EU-Bürger und deren Angehörigen kennen.
Auf der Basis der aktuellen Fälle aus Ihrem Arbeitsalltag werden die ggf. unterschiedlichen Entscheidungsmöglichkeiten auch mit Blick auf das Chancen-Aufenthaltsrecht- diskutiert.
Sie, die Teilnehmenden sind mit Ihren Erfahrungen und vor allem mit Entscheidungen in besonderen Einzelfällen gefragt. Es wird einen Rahmen geben, um sich untereinander auszutauschen und zu lernen, unterschiedliche Perspektiven zur Entscheidungsfindung zu entwickeln.
Sie nehmen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahr. Mit diesem (Selbst-)bewusstsein begegnen Sie jedem einzelnen Menschen, sei es ein Flüchtling, eine zugewanderte Fachkraft, ein Familienmitglied eines hier lebenden Ausländers und ein EU-Bürger.
Daher ist das Seminar in drei Teile strukturiert:
1. Tag: Aufbau und Struktur des Ausländerrechts: allgemeine Rechtsgrundlagen inkl. EU-Regelungen, z.B.
- Grundgesetz
- Vertrag über die Europäische Union idF des Vertrags von Lissabon
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- EU-Grundrechte-Charta
- Europäische Menschenrechtskonvention EMRK
- EUG-VisaO
- Schengener Grenzkodex
- Visakodex
- Schengener Durchführungsübereinkommen
2. Tag: Voraussetzungen zur Erteilung von Aufenthaltstiteln
- Rechtsstellung türkischer Staatsangehöriger, ARB 1/80
- Rechte der Unionsbürger
- Aufenthaltserlaubnis als befristeter Aufenthaltstitel und Daueraufenthaltsrecht
1. Zum Zweck der Ausbildung, §§ 16, 16a, 16b, 16c, 16d, 16e, 16f, 17 AufenthG
2. Zum Zweck der Erwerbstätigkeit, §§ 18, 18a, 18b, 18c, 18d, 18e, 18f, 19, 19a,19b, 19c, 19d, 19e, 19f, 20, 21 AufenthG
3. Aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, §§ 22, 23,23a, 24, 25, 25a, 25b, 26 AufenthG
4. Aus familiären Gründen, §§ 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 36a AufenthG
5. Besondere Aufenthaltsrechte, §§ 37, 38, 39 AufenthG
3.Tag: Duldungen, Praktische Anwendung mit Sachverhalten und Fällen aus Ihrem Arbeitsalltag
- Duldungen gemäß §§ 60, 60a, 60b, 60c Aufenthaltsgesetz
- Verpflichtungserklärungen nach §68 Aufenthaltsgesetz
-> bringen Sie gerne Fälle mit, die Sie besprechen wollen!
ENTGELT 490,00 Euro | REFERENT*IN Dagmar Dahmen | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |