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Ausländerrecht für Fortgeschrittene I

Dieses Seminar richtet sich an Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in Ausländerbehörden, die länger im Ausländerrecht tätig sind und Ihr Wissen im komplexen Bereich des Ausländerrechts erweitern möchten.

Ausländerrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet im deutschen Verwaltungsrecht.
Im Spannungsfeld zwischen ordnungsrechtlichen und humanitären Regelungen entscheiden Menschen über das Schicksal von Menschen. Unterschiedliche Kulturen, Sozialisationen -auch oder insbesondere auf dem Fluchtweg, Erfahrungen und Wertevorstellungen begegnen sich in den Räumen der Ausländerbehörde.
Die Motive für die Zuwanderung sind so vielfältig wie die Anzahl der Staaten, die verlassen werden. Jeder Mitarbeitende leistet mit seiner Arbeit einen Beitrag für die Aufnahmegesellschaft und die zuwandernden Menschen.
In diesem Seminar wird die Bedeutung des Ausländerrechts als besonderes Ordnungsrecht mit seinen Rechtsgrundlagen besprochen.
Sie lernen die historische und politische Entwicklung des aktuellen Ausländerrechts kennen. Daneben erfolgt eine Einordnung der Entscheidungspraxis in die politische Struktur der einzelnen Behörden und des Behördenaufbaus.
Die Themen humanitäre Aufenthalte – Chancenaufenthaltsrecht- und Rückführungen werden sehr kontrovers diskutiert. Die Frage nach einem humanitären Aufenthalt auf der Basis der gesellschaftlichen Wahrnehmung und der tatsächlichen Erfüllung der Voraussetzungen wird anhand unterschiedlicher Auslegungen diskutiert.
Unabhängig von der Entscheidungspraxis ist die Kommunikation ein wesentliches Element des Arbeitsalltags. Wie kann Kommunikation gelingen, welche politischen Gremien sind einzubinden und wie können die Argumente überzeugend vermittelt werden? Welche Konsequenzen hat eine gute Kommunikation für die Ausländerbehörde? Diese Themen bestimmen den dritten Tag.
Sie, die Teilnehmenden sind mit Ihren Erfahrungen und vor allem mit Entscheidungen in besonderen Einzelfällen gefragt. Es wird einen Rahmen geben, um sich untereinander auszutauschen und zu lernen, vielfältige Perspektiven zur Entscheidungsfindung zu entwickeln.
Sie nehmen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahr. Mit diesem (Selbst-)bewusstsein begegnen Sie jedem einzelnen Menschen, sei es ein Flüchtling, eine zugewanderte Fachkraft, ein Familienmitglied eines hier lebenden Ausländers und eines EU-Bürgers.


Daher ist das Seminar in drei Teile aufgebaut:

1. Tag: Das Ausländerrecht als Teil des Ordnungsrechts
- Rechtsgrundlagen des Aufenthaltsrechtes
- politische Entwicklungen und Einordnung

2. Tag: Die Integrationsleistung als Voraussetzung für einen humanitären Aufenthalt
- Humanitäre Aufenthalte
- Ausübung des Ermessens

3.Tag: Von der Ausreiseverpflichtung zum Aufenthalt
- Kommunikationsformen mit den relevanten Playern
- politische Gremien im Ausländerrecht
- Praktische Anwendung mit Sachverhalten und Fällen aus Ihrem Arbeitsalltag

-> bringen Sie gerne Fälle mit, die Sie besprechen wollen


Bitte unbedingt die relevanten Gesetzestexte mitbringen!

ENTGELT

470,00 Euro
REFERENT*IN

Dagmar Dahmen
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln