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Ausländerrecht für Fortgeschrittene I

Ausländerrecht: Praktische Umsetzung in den Kommunen
Ausländerrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet im deutschen Verwaltungsrecht. Im Spannungsfeld zwischen ordnungsrechtlichen und humanitären Regelungen entscheiden Menschen über das Schicksal von Menschen. Unterschiedliche Kulturen, Sozialisationen -auch oder insbesondere auf dem Fluchtweg, Erfahrungen und Wertevorstellungen begegnen sich in den Räumen der Ausländerbehörde.
Die Motive für die Zuwanderung sind so vielfältig wie die Anzahl der Staaten, die verlassen werden. Jeder Mitarbeitende leistet mit seiner Arbeit einen Beitrag für die Aufnahmegesellschaft und die zuwandernden Menschen.
Die aktuellen politischen Diskussionen rücken das Ausländerrecht in den gesellschaftlichen Fokus. Von Ausländern begangene Straftaten, insbesondere die Anschläge mit Verletzten und Toten lösen Diskussionen zur Verschärfung der gesetzlichen Regelungen aus.
Die Schlagworte: Migration beschränken, Kontrollen an den Außengrenzen, verstärkte Rückführung insbesondere von Straftätern, Schengen-Überstellungen werden von Politikern häufig genannt. Die Vorschläge zur Gesetzesverschärfung zielen auf die innere Sicherheit und verstärkte Rückführungen ab. Die Frage nach ausreichenden rechtlichen Regelungen rückt dabei in den Hintergrund.
Gleichzeitig wird das sog. Behördenversagen auch der kommunalen Ausländerbehörden angesprochen. Gerade bei ausreisepflichtigen Ausländern, die Straftaten begehen, wird nach den Verantwortlichen für die ausgebliebene Rückführung gefragt. Werden die gesetzlichen Regelungen in dem notwendigen Umfang und mit der erforderlichen Entschiedenheit angewendet und durchgesetzt?
Alle dies Aspekte machen deutlich: für die Mitarbeitenden in den Ausländerbehörden sind die Anforderungen erheblich gestiegen.
Seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes am 01.01.2005 gab es sehr viele Änderungsgesetze, von denen sich einige wesentliche auf die Rückführung (z.B. Rückführungsverbesserungsgesetz) beziehen; daneben wurden nicht zuletzt mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht die Regelungen zum humanitären Aufenthalt erleichtert.
Und in diesem Spannungsfeld arbeitet die kommunale Ausländerbehörde.
Was also muss in der Sachbearbeitung beachtet werden, wenn alle Interessen bei der Entscheidungsfindung abzuwägen sind? Dies kann nur mit profundem Wissen gelingen.
Das Rheinische Studieninstitut bietet in Kooperation mit Dagmar Dahmen eine Seminarreihe an, die Mitarbeitenden in den Kommunen das notwendige Wissen vermittelt. Auf der Basis von Fallbeispielen aus der Praxis der Seminarteilnehmenden wird die Komplexität des Ausländerrechts aufgezeigt und schrittweise aufgelöst, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Die Seminare sollen dazu beitragen, Sicherheit bei der täglichen Arbeit zu geben. Sie bekommen Hilfsmittel an die Hand, wie Sie mit den gesetzlichen Regelungen umgehen und wie Sie die konkreten Aspekte der Einzelfälle bewerten.
Daneben bieten Ihnen die Seminare die Gelegenheit zum behördenübergreifenden Austausch, zur Diskussion von konkreten Fällen und zur Vertiefung des Wissens.
Je nach Erfahrung bietet es sich an, die Seminare hintereinander zu absolvieren oder direkt bei den Fortgeschrittenen einzusteigen.

Kurs II: Ausländerrecht für Fortgeschrittene
Kurshäufigkeit: 2x/Jahr, jeweils 3 Tage,
Dieses Seminar richtet sich an Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in Ausländerbehörden, die länger im Ausländerrecht tätig sind und Ihr Wissen im komplexen Bereich des Ausländerrechts erweitern möchten.
In diesem Seminar wird die Bedeutung des Ausländerrechts als besonderes Ordnungsrecht mit seinen Rechtsgrundlagen besprochen.
Sie lernen die historische und politische Entwicklung des aktuellen Ausländerrechts kennen. Daneben erfolgt eine Einordnung der Entscheidungspraxis in die politische Struktur der einzelnen Behörden und des Behördenaufbaus.
Die Themen humanitäre Aufenthalte – Chancenaufenthaltsrecht- und Rückführungen -Rückführungsverbesserungsgesetz- werden sehr kontrovers diskutiert. Die Frage nach einem humanitären Aufenthalt auf der Basis der gesellschaftlichen Wahrnehmung und der tatsächlichen Erfüllung der Voraussetzungen wird anhand unterschiedlicher Auslegungen diskutiert.
Unabhängig von der Entscheidungspraxis ist die Kommunikation ein wesentliches Element des Arbeitsalltags. Wie kann Kommunikation gelingen, welche politischen Gremien sind einzubinden und wie können die Argumente überzeugend vermittelt werden? Welche Konsequenzen hat eine gute Kommunikation für die Ausländerbehörde? Diese Themen bestimmen den dritten Tag.
Sie, die Teilnehmenden sind mit Ihren Erfahrungen und vor allem mit Entscheidungen in besonderen Einzelfällen gefragt. Es wird einen Rahmen geben, um sich untereinander auszutauschen und zu lernen, vielfältige Perspektiven zur Entscheidungsfindung zu entwickeln.
Sie nehmen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahr. Mit diesem (Selbst-)bewusstsein begegnen Sie jedem einzelnen Menschen, sei es ein Flüchtling, eine zugewanderte Fachkraft, ein Familienmitglied eines hier lebenden Ausländers und eines EU-Bürgers.
Daher ist das Seminar in drei Teile aufgebaut:
1. Tag: Das Ausländerrecht als Teil des Ordnungsrechts
- Rechtsgrundlagen des Aufenthaltsrechtes
- politische Entwicklungen und Einordnung

2. Tag: Die Integrationsleistung als Voraussetzung für einen humanitären Aufenthalt
- Humanitäre Aufenthalte
- Ausübung des Ermessens

3. Tag: Von der Ausreiseverpflichtung zum Aufenthalt
- Kommunikationsformen mit den relevanten Playern
- politische Gremien im Ausländerrecht
- Praktische Anwendung mit Sachverhalten und Fällen aus Ihrem Arbeitsalltag

-> bringen Sie gerne Fälle mit, die Sie besprechen wollen!

ENTGELT

490,00 Euro
REFERENT*IN

Dagmar Dahmen
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

06.09.2025
TERMIN

06. - 08.10.2025
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.