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Ausländerrecht für Führungskräfte in Ausländerbehörden

Dieses Seminar richtet sich an Führungskräfte und Entscheidungsträger in Ausländerbehörden, die ihre Entscheidungen sowohl politisch, als auch fachlich in ihrer Führungsrolle kommunizieren (müssen). Sie reflektieren Ihre Rolle im Ausländerrecht als besonderes Ordnungsrecht im Kontext der politischen Entwicklungen und des gesellschaftlichen Wandels.

Ausländerrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet im deutschen Verwaltungsrecht.
Im Spannungsfeld zwischen ordnungsrechtlichen und humanitären Regelungen entscheiden Menschen über das Schicksal von Menschen. Unterschiedliche Kulturen, Sozialisationen -auch oder insbesondere auf dem Fluchtweg, Erfahrungen und Wertevorstellungen begegnen sich in den Räumen der Ausländerbehörde.

Die Motive für die Zuwanderung sind so vielfältig wie die Anzahl der Staaten, die verlassen werden. Jeder Mitarbeitende leistet mit seiner Arbeit einen Beitrag für die Aufnahmegesellschaft und die zuwandernden Menschen.

Das Ausländerrecht ist aber auch ein „emotionales Recht“. Es geht nicht nur um die reine Rechtsanwendung. Es geht um ganz unterschiedliche Wahrnehmungen. Die NGO`s, kirchliche Verbände, politische Parteien, Einzelpersonen, Gerichte und auch die jeweilige Kommune prägen die Auslegung der einzelnen Normen. Die notwendige Kommunikation mit allen Beteiligten ist ein wesentlicher Gelingensfaktor für die Bestandskraft der einzelnen Entscheidungen. Jeder Sachverhalt kann unterschiedlich interpretiert und beschieden werden. Anhand von einzelnen Fällen soll dies verdeutlicht werden.

In diesem Seminar geht es am ersten Tag um die Entscheidungsfindung innerhalb der Behörde. Wie werden die Ordnungsverfügungen durch die Mitarbeitenden vorbereitet? Welche Rolle spielen Beschlüsse des VGs und des OVGs für die Entscheidungspraxis? Welche politischen Gremien innerhalb der Kommune sollten zu welchem Thema beteiligt werden?
Am zweiten Tag erfolgt ein intensiver Austausch zur Kommunikation nach außen. Die Rolle der Führungskraft wird mit den Anforderungen an eine gute Kommunikation, an eine Beteiligung der Verbände, NGOs reflektiert. Wann und wie werden die Aufsichtsbehörden eingebunden bzw. eingeschaltet? Welche Rolle nicht die Härtefallkommission ein und wann wird einem Ersuchen gefolgt?

Sie, die Teilnehmenden sind mit Ihren Erfahrungen und vor allem mit Entscheidungen in besonderen Einzelfällen gefragt. Es wird einen Rahmen geben, um sich untereinander auszutauschen und zu lernen, vielfältige Perspektiven zur Entscheidungsfindung zu entwickeln.
Ebenso wird der Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden an beiden Tagen einen großen Raum einnehmen. Sie erhalten die Möglichkeit, Ihren Behördenalltag zu schildern und in einem geschützten Rahmen im Dialog zu reflektieren.


Daher ist das Seminar in zwei Teile strukturiert:

1. Tag: Entscheidungsfindung innerhalb der Behörde
- Ordnungsverfügungen durch Mitarbeiter*innen
- Auswertung VG-Verfahren
- Beteiligung politischer Gremien innerhalb der Kommune

2. Tag: Kommunikation als Führungskraft im Ausländerrecht im Kontext der politischen Entwicklungen und des gesellschaftlichen Wandels
- Formen der Kommunikation
- Beteiligung von Verbänden
- Einbindung der Aufsichtsbehörden
- Umgang mit Ersuchen der Härtefallkommission


Bitte unbedingt die relevanten Gesetzestexte mitbringen!

ENTGELT

360,00 Euro
REFERENT*IN

Dagmar Dahmen
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln