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Abfallrecht "Das ist doch für die Tonne"

Ist das Abfall oder kann man das noch verwenden? Oft steht man diesen und anderen Fragen gegenüber. Um diese sicher und rechtskonform lösen zu können, benötigt man ein fundiertes Wissen des Kreislaufwirtschaftsrechts und der dazugehörigen Verordnungen, sowie Rechtsprechung. Jedoch wann ist ein Abfall als gefährlich einzustufen und welche Materialien können überhaupt verwertet werden?
Um eine Lösung für diese mannigfaltigen Problemstellungen zu finden, ist ein Verständnis des Zusammenspiels von Technik und Verwaltung unabdingbar. Erst die Analyse und Einstufung der einzelnen Abfälle ermöglicht eine weitere verwaltungs- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Betrachtung.
In diesem Seminar sollen die Grundlagen des Abfallrechts unmittelbar mit den technischen Voraussetzungen verbunden werden. Hierdurch wird ein umfassendes Verständnis für die korrekte Anwendung des Kreislaufwirtschaftsrechts vermittelt, welches durch Fallbeispiele und Übungen vertieft wird.
Dieser Lehrgang ist für Verwaltungskräfte und technische Mitarbeiter, die im Bereich des Abfallrechts tätig sind. Hierbei ist es unerheblich ob Sie neu in diesem Bereich tätig oder Ihr Wissen auffrischen / vertiefen wollen.
Inhalt
- Abfallbegriff
- Abfallerzeuger / -besitzer / -beförderer
- Abfallhierarchie
- Überlassungspflichten
- Entsorgung (Verwertung / Beseitigung)
- Überwachung
- Spezielles Abfallrecht (einzelne Verordnungen)
- Abbruchabfälle
- Boden = Abfall
- Fallbeispiele

ENTGELT

310,00 Euro
REFERENT*IN

Patrick Reinold
Matthias Warda
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

14.04.2025
TERMIN

14. und 15.05.2025
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.