36020124DRUCKEN | ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT

Ordnungsrecht für Feuerwehren

Die Feuerwehren retten, löschen, bergen und schützen schnell, effektiv und erfolgreich.

Immer mehr Einsätze der Feuerwehren werden behindert, gestört oder Wehrkräfte körperlich zumindest direkt bedrängt. Währenddessen und nach den Einsätzen nehmen Fragestellungen zur rechtlichen Beurteilung an die Führungskräfte zu, die es sicher zu beantworten gilt und um auch Lehren für die Zukunft zu ziehen.
Dies gilt z.B. für das Eindringen in Wohnraum ebenso, wie die rechtliche Beurteilung von Evakuierungen.

Gleichzeitig werden insbesondere Berufsfeuerwehren nach Dienstschluss der allgemeinen Ordnungsbehörden mit deren Aufgaben für Notfälle beauftragt.

Das Seminar soll die rechtlichen Grundlagen der gängigen allgemeinen und auch speziellen ordnungsrechtlichen Vorschriften vermitteln.

Als Schwerpunkte sind vorgesehen:

- Abgrenzung zum BHKG
- Zuständigkeiten
- Allgemeines Ordnungsrecht (OBG, PolG)
- Generalklausel
- Standardmaßnahmen
- Besonderes Ordnungsrecht (z.B. LHundG, LlmSchG, GewO, BestGNRW)

Sie werden Ihre speziellen Fragen aus dem Berufsalltag im Austausch mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und dem Seminarleiter erötern und einer Lösung zuführen können.

Das Seminar richtet sich in erster Linie an Fürungskräfte der Feuerwehren sowie an Mitarbeitende in der Feuerwehrverwaltung.

ENTGELT

180,00 Euro
REFERENT*IN

Heinz-Peter Mühlenberg
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

08.09.2024
TERMIN

08.10.2024
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.