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Ordnungsrecht für Feuerwehren
Die Feuerwehren retten, löschen, bergen und schützen schnell, effektiv und erfolgreich.
Immer mehr Einsätze der Feuerwehren werden behindert, gestört oder Wehrkräfte körperlich zumindest direkt bedrängt. Währenddessen und nach den Einsätzen nehmen Fragestellungen zur rechtlichen Beurteilung an die Führungskräfte zu, die es sicher zu beantworten gilt und um auch Lehren für die Zukunft zu ziehen.
Dies gilt z.B. für das Eindringen in Wohnraum ebenso, wie die rechtliche Beurteilung von Evakuierungen.
Gleichzeitig werden insbesondere Berufsfeuerwehren nach Dienstschluss der allgemeinen Ordnungsbehörden mit deren Aufgaben für Notfälle beauftragt.
Das Seminar soll die rechtlichen Grundlagen der gängigen allgemeinen und auch speziellen ordnungsrechtlichen Vorschriften vermitteln.
Als Schwerpunkte sind vorgesehen:
- Abgrenzung zum BHKG
- Zuständigkeiten
- Allgemeines Ordnungsrecht (OBG, PolG)
- Generalklausel
- Standardmaßnahmen
- Besonderes Ordnungsrecht (z.B. LHundG, LlmSchG, GewO, BestGNRW)
Sie werden Ihre speziellen Fragen aus dem Berufsalltag im Austausch mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und dem Seminarleiter erötern und einer Lösung zuführen können.
Das Seminar richtet sich in erster Linie an Fürungskräfte der Feuerwehren sowie an Mitarbeitende in der Feuerwehrverwaltung.
ENTGELT 190,00 Euro | REFERENT*IN Heinz-Peter Mühlenberg | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |