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Rückforderung roter (Händler-)Kennzeichen: alles eine Frage der Zuverlässigkeit
Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kommunalen Zulassungsbehörden (Zulassungsstellen)
Seminarinhalte:
Normadressat
Ausnahmegenehmigung für andere Werkstätten
Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
Betriebsfähigkeitsfahrten
Pflichten des Inhabers der roten Kennzeichen
- Ausfüllpflicht des Fahrzeugscheinheftes
- Aufzeichnungspflicht
- Aufbewahrungspflicht der fortlaufenden Aufzeichnungen
- Verlegen, verlieren, vernichten
- Anbringungsvorschriften
- Weitergabe an Dritte
- Organisationsverantwortlichkeit
Pfichten des Fahrzeugführers
- Mitführpflicht
- Aushändigungspflicht
- Anbringungsvorschriften
Die Rückforderung roter (Händler-)Kennzeichen
- Zuverlässigkeit
- Gründe für die Unzuverlässigkeit
- Rechtsprechungsübersicht
Der Sofortvollzug
Verlängerung der Probezeit
Die Bestimmung des § 31 II StVZO, auch i.V.m. § 19 StZVO (Erlöschen der Betriebserlaubnis)
Abgrenzung zu § 5 FZV
Arbeitsmittel:
Gesetzestext StVG, FZV, StVZO.
| ENTGELT 160,00 Euro | REFERENT*IN Bernd Huppertz | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |