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Rückforderung roter (Händler-)Kennzeichen: alles eine Frage der Zuverlässigkeit

Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kommunalen Zulassungsbehörden (Zulassungsstellen)

Seminarinhalte:
Normadressat

Ausnahmegenehmigung für andere „Werkstätten“

Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten

Betriebsfähigkeitsfahrten

Pflichten des Inhabers der roten Kennzeichen
- Ausfüllpflicht des Fahrzeugscheinheftes
- Aufzeichnungspflicht
- Aufbewahrungspflicht der fortlaufenden Aufzeichnungen
- Verlegen, verlieren, vernichten
- Anbringungsvorschriften
- Weitergabe an Dritte
- Organisationsverantwortlichkeit


Pfichten des Fahrzeugführers
- Mitführpflicht
- Aushändigungspflicht
- Anbringungsvorschriften

Die Rückforderung roter (Händler-)Kennzeichen
- Zuverlässigkeit
- Gründe für die Unzuverlässigkeit
- Rechtsprechungsübersicht

Der Sofortvollzug

Verlängerung der „Probezeit“

Die Bestimmung des § 31 II StVZO, auch i.V.m. § 19 StZVO (Erlöschen der Betriebserlaubnis)

Abgrenzung zu § 5 FZV


Arbeitsmittel:
Gesetzestext StVG, FZV, StVZO.

ENTGELT

160,00 Euro
REFERENT*IN

Bernd Huppertz
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

04.05.2026
TERMIN

0.06.2026
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.