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Bodycam-Schulung für den Kommunalen Ordnungsaußendienst

Die Hintergründe:
Seit der Änderung des Ordnungsbehördengesetzes NRW (OBG NRW) in der Mitte des Jahres 2021, wurde in die Verweisnorm des Paragrafen 24 OBG, der Paragraf 15b und 15c des Polizeigesetzes (PolG NRW) neu aufgenommen. Damit ist die Rechtsgrundlage für den Einsatz optisch-technischer Mittel in Dienstfahrzeugen der Ordnungsbehörden und für den Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte (Bodycams) durch Vollzugsdienstkräfte der Ordnungsbehörden geschaffen worden.

Die Zielsetzung dieser Änderung dient dem zusätzlichen Schutz der Ordnungsbehördlichen Außendienstkräfte und gegebenenfalls zur Beweissicherung von Übergriffen, sowie zur Eigensicherung und zum Schutz von Dritten, soweit das zum Abwenden einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist. Diese Technik bietet eine zusätzliche Möglichkeit der Deeskalation!

Um den hohen Ansprüchen des Persönlichkeits- und Grundrechtsschutzes unseres Landes gerecht zu werden, sind strenge Anforderungen in den Bereichen des Datenschutzes, der Technik und einer speziellen Schulung der Mitarbeitenden zu erfüllen. Diese Schulungsmaßnahme trägt diesen Anforderungen Rechnung.

Seminarziel:
Die Mitarbeitenden kommunaler Ordnungsbehörden sollen auf ihre zahlreichen Aufgaben vorbereitet professionalisiert werden. Mit dem Ziel ordnungsbehördliche Einsatzlagen sicher zu bewältigen und nach Dienstende wieder gesund nach Hause zu kommen. Ordnungskräfte sind für den Einsatz mit den Aufzeichnungsgeräten zu schulen! Mit diesem Tagesseminar wird dem Erlass des MIK NRW Rechnung getragen.

Das Lehr- und Lernziel:
Die Teilnehmenden wissen Ob, Wie und Wann sie diese Technik einsetzen dürfen und wann nicht. Sie sind sicher in der Handhabung der Technik, kennen die rechtlichen Grundlagen und können diese erklären. Sie sind in der Lage, ihre kommunikativen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Alltag einzusetzen und die Aufzeichnungsgeräte als zusätzliche deeskalierende Maßnahme zu nutzen, um Einsatzlagen situationsgerecht abzuarbeiten und die Gefahr einer Eskalation zu reduzieren. Diese Bodycam-Schulung entspricht den Vorgaben des Innenministeriums NRW.

Inhalte:
- Eine Strategie zur Deeskalation
- Strategischer Einsatz von Bodycams
- Datenschutz (Erhebung und Verarbeitung von Daten)
- Rechtliche Einordnung der Bodycams
(Änderung des OGB NRW nach MIK-Erlass vom 06.08.2021 zur Anwendung Optisch-technischer Mittel in Fahrzeugen (§ 15b PolG NRW) und körpernah getragener Aufnahmegeräte (§ 15c PolG NRW))
- Bedienung und Handlungssicherheit
- Strategien zur Deeskalation und einsatzbegleitende Kommunikation
- Fallbeispiele
- Szenarientrainings mit der Bodycam
- Besonderheiten
…

Die Zielgruppe:
Beschäftigte Kommunaler Ordnungsbehörden (KOD), Einsatz-/Ordnungskräfte, die mit Bodycams ausgestattet sind oder ausgestattet werden sollen.
(Alle dienstlichen Einsatzmitteln bitte zum Seminar mitbringen, trainiert wird in Einsatzkleidung.
(Schutz-)Westen, falls vorhanden, bitte ebenfalls mitbringen.)

Methodik:
Nach dem Motto "Aus der Praxis - Für die Praxis" basiert die Methodik dieses Seminars auf interaktiver Wissensvermittlung. Die Teilnehmenden sind aktiv an der Gestaltung des Seminars beteiligt. Die Teilnehmendenzahl von 12 Personen ist ideal.

Besonderheit(en):
Es wird mit der dienstlich zur Verfügung gestellten Bodycam gearbeitet und trainiert.
Wir empfehlen, das Training in Dienstkleidung mit Einsatzweste (soweit vorhanden) durchzuführen.

Trainer: Buc Consten und/oder weitere Trainer des Teams Conkret mit über 25 Jahren Erfahrung in KOD-Schulungen

ENTGELT

210,00 Euro
REFERENT*IN

Buc Consten
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

09.06.2025
TERMIN

08.07.2025
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.