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Hilfe zur ambulanten Pflege nach dem 7.Kapitel SGB XII

Seminarinhalt:

In den letzten Jahren ist ein stetiger Anstieg von leistungsberechtigten Personen, die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten, zu verzeichnen. Die Ursache liegt häufig darin, dass der Hilfebedarf durch die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) nicht bzw. nicht ausreichend erfasst ist.

Die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) hat deshalb die Aufgabe, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehenden Bedarfe durch die Übernahme von Kosten unter anderem durch Hilfen im ambulanten (häuslichen) Bereich auszugleichen, soweit nicht vorrangige Leistungen in Anspruch genommen werden können und die Betroffenen die Pflegekosten nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen finanzieren können.

Im Seminar werden die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen für eine Leistungsgewährung nach dem 7. Kapitel SGB XII anhand praktischer Fallbearbeitung vermittelt. Es soll dazu beitragen, Fehlerquellen zu reduzieren und bestehende Probleme und Unsicherheiten praxisgerecht zu lösen.

Gerne können die Teilnehmenden anonymisierte Fälle aus der Praxis mitbringen.


Schwerpunkte:

Leistungen der häuslichen Pflege nach dem SGB XII
Leistungskonkurrenz
Abgrenzung zu anderen Hilfearten
Einsatz von Einkommen und Vermögen


Zielgruppe
Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes

ENTGELT

260,00 Euro
REFERENT*IN

Anne Hoffer
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

26.08.2024
TERMIN

26./27.09.2024
09:00 - 16:00, 09:00 - 13.00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.