40010124 | DRUCKEN | ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT |
Hilfe zur ambulanten Pflege nach dem 7.Kapitel SGB XII
Seminarinhalt:
In den letzten Jahren ist ein stetiger Anstieg von leistungsberechtigten Personen, die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten, zu verzeichnen. Die Ursache liegt häufig darin, dass der Hilfebedarf durch die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) nicht bzw. nicht ausreichend erfasst ist.
Die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) hat deshalb die Aufgabe, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehenden Bedarfe durch die Übernahme von Kosten unter anderem durch Hilfen im ambulanten (häuslichen) Bereich auszugleichen, soweit nicht vorrangige Leistungen in Anspruch genommen werden können und die Betroffenen die Pflegekosten nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen finanzieren können.
Im Seminar werden die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen für eine Leistungsgewährung nach dem 7. Kapitel SGB XII anhand praktischer Fallbearbeitung vermittelt. Es soll dazu beitragen, Fehlerquellen zu reduzieren und bestehende Probleme und Unsicherheiten praxisgerecht zu lösen.
Gerne können die Teilnehmenden anonymisierte Fälle aus der Praxis mitbringen.
Schwerpunkte:
Leistungen der häuslichen Pflege nach dem SGB XII
Leistungskonkurrenz
Abgrenzung zu anderen Hilfearten
Einsatz von Einkommen und Vermögen
Zielgruppe
Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes
ENTGELT 260,00 Euro | REFERENT*IN Anne Hoffer | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |