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Der Einsatz von Einkommen und Vermögen bei Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII
In diesem Seminar wird den Teilnehmenden ein vollständiger Überblick über den Einsatz von Einkommen und Vermögen bei existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII vermittelt. Die Gewährung existenzsichernder Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII ist u.a. vom Einkommen und Vermögen der leistungsberechtigten Personen abhängig. Die hierbei auftretenden Fragen werden im Seminar praxisorientiert beantwortet, wobei zahlreiche Beispiele und Übungen mit entsprechenden Lösungen in den Seminarverlauf einfließen. Diskussionen und der Austausch von Erfahrungen sind ausdrücklich erwünscht.
Inhaltliche Schwerpunkte
Abgrenzung der Existenzsicherungssysteme
Einsatzgemeinschaften im SGB XII
Abgrenzung Einkommen/Vermögen
Einkommensarten
Ermittlung des bereinigten Einkommens, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung bei Mischfällen
Ermittlung des einzusetzenden Vermögens
Berechnung der Freibeträge, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung bei Mischfällen
Vorstellung der Änderungen durch das Bürgergeldgesetz in Bezug auf den Einsatz von Einkommen und Vermögen anhand zahlreicher Beispiele
Erläuterung der aktuellen Rechtsprechung zum Einkommen und Vermögen
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialämtern und sozialer Fachbereiche und Dienste, die mit der Gewährung von existenzsichernden Leistungen befasst sind.
ENTGELT 300,00 Euro | REFERENT*IN Dr. Dirk Zitzen | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |