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Der Einsatz von Einkommen und Vermögen bei Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII



In diesem Seminar wird den Teilnehmenden ein vollständiger Überblick über den Einsatz von Einkommen und Vermögen bei existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII vermittelt. Die Gewährung existenzsichernder Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII ist u.a. vom Einkommen und Vermögen der leistungsberechtigten Personen abhängig. Die hierbei auftretenden Fragen werden im Seminar praxisorientiert beantwortet, wobei zahlreiche Beispiele und Übungen mit entsprechenden Lösungen in den Seminarverlauf einfließen. Diskussionen und der Austausch von Erfahrungen sind ausdrücklich erwünscht.

Inhaltliche Schwerpunkte
• Abgrenzung der Existenzsicherungssysteme
• Einsatzgemeinschaften im SGB XII
• Abgrenzung Einkommen/Vermögen
• Einkommensarten
• Ermittlung des bereinigten Einkommens, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung bei Mischfällen
• Ermittlung des einzusetzenden Vermögens
• Berechnung der Freibeträge, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung bei Mischfällen
• Vorstellung der Änderungen durch das Bürgergeldgesetz in Bezug auf den Einsatz von Einkommen und Vermögen anhand zahlreicher Beispiele
• Erläuterung der aktuellen Rechtsprechung zum Einkommen und Vermögen

Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialämtern und sozialer Fachbereiche und Dienste, die mit der Gewährung von existenzsichernden Leistungen befasst sind.

ENTGELT

300,00 Euro
REFERENT*IN

Dr. Dirk Zitzen
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

24.02.2025
TERMIN

24./25.03.2025
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.