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Der Einsatz von Einkommen und Vermögen bei den Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII
Der Einsatz von Einkommen und Vermögen bringt bei den besonderen Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII Besonderheiten mit sich. In diesem Seminar stehen die besonderen Fragestellungen bei der Gewährung von Hilfen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII im Vordergrund. So sehen die §§ 85 bis 89 SGB XII sowie der § 92 SGB XII hier spezielle Regelungen vor. Eigenheiten ergeben sich auch aus dem der Hilfegewährung häufig zugrunde liegenden sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis und bei der Anwendung des Nachranggrundsatzes. Im Seminar werden die immer wiederkehrenden Probleme bei der Anwendung der entsprechenden Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung behandelt. Es soll den Teilnehmenden helfen, Schwierigkeiten und Unsicherheiten im Umgang mit der Problematik zu überwinden. Diskussionen und der Austausch von Erfahrungen im Teilnehmerkreis sind ausdrücklich erwünscht
Inhaltliche Schwerpunkte:
Probleme beim Einsatz von Einkommen ober -und unterhalb der Einkommensgrenze
Das sozialhilferechtliche Dreiecksverhältnis zwischen Hilfesuchenden, Sozialhilfeträger und Leistungserbringer
Unterschiede zwischen Brutto- und Nettoprinzip
Anwendungsfälle sogenannter "unechter" Sozialhilfe (§ 19 Abs. 5 SGB XII)
Heranziehung des Ehegatten bei stationärer Unterbringung aus dem gemeinsamen Einkommen (§ 92 SGB XII)
Bei der Verwertbarkeit von Vermögen jeweils zugrunde zu legende Maßstäbe
Ausgewählte Probleme bei der Vermögensprüfung (Schenkungsrückforderungsansprüche, Erbschaften etc.)
Probleme der Sonderrechtsnachfolge (§ 19 Abs. 6 SGB XII)
Überblick über die aktuelle Rechtsprechung
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialämtern und sozialer Fachbereiche und Dienste, die mit der Gewährung von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII befasst sind.
ENTGELT 300,00 Euro | REFERENT*IN Dr. Dirk Zitzen | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |