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Zuständigkeitskonflikte im Sozialhilferecht
Zuständigkeitsprobleme im Sozialhilferecht sind ein "Dauerbrenner" und bieten viel Konfliktpotenzial. Sie geben immer wieder Anlass zu Nachfragen oder Unsicherheiten und führen zu Auseinandersetzungen zwischen den Leistungsträgern. Das Seminar widmet sich speziell der Problematik des § 98 Abs. 5 SGB XII, aber auch allen anderen Zuständigkeitsfragen im Sozialhilferecht des SGB XII. Auch die korrespondierenden Kostenerstattungsansprüche werden vermittelt.
Inhaltliche Schwerpunkte
Allgemeiner Überblick über die Regelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit im Sozialhilferecht (§§ 97, 98, 24 SGB XII und ergänzende landesrechtliche Regelungen)
§ 98 Abs. 5 SGB XII - ambulantes betreutes Wohnen (abW): Begriffserläuterungen - Was versteht man unter abW? Müssen Maßnahmeträger und Wohnungsanbieter identisch sein? Verhältnis zur Anstaltsregelung in § 98 Abs. 2 SGB XII
Mehrkostenvorbehalt des § 13 Abs. 1 SGB XII; Raum für Vereinbarungen nach § 75 SGB XII; gemischte und umgekehrte Einrichtungsketten aus § 98 Abs. 2 SGB XII
Zuständigkeiten für Bestattungskosten §§ 97 Abs. 4; 98 Abs. 3 SGB XII und Abgrenzung zu Zuständigkeiten der Ordnungsbehörden
Eilzuständigkeiten nach §§ 25, 98 SGB XII
Vorläufige Zuständigkeiten nach § 43 SGB I und § 14 SGB IX
Kostenerstattungsansprüche nach den §§ 106 ff. SGB XII und den §§ 104 ff. SGB X
Darstellung der neueren Rechtsprechung und Besprechung von Praxisfragen der Teilnehmer
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialämtern und sozialer Fachbereiche und Dienste
ENTGELT 300,00 Euro | REFERENT*IN Dr. Dirk Zitzen | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |