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Zuständigkeitskonflikte im Sozialhilferecht



Zuständigkeitsprobleme im Sozialhilferecht sind ein "Dauerbrenner" und bieten viel Konfliktpotenzial. Sie geben immer wieder Anlass zu Nachfragen oder Unsicherheiten und führen zu Auseinandersetzungen zwischen den Leistungsträgern. Das Seminar widmet sich speziell der Problematik des § 98 Abs. 5 SGB XII, aber auch allen anderen Zuständigkeitsfragen im Sozialhilferecht des SGB XII. Auch die korrespondierenden Kostenerstattungsansprüche werden vermittelt.

Inhaltliche Schwerpunkte
• Allgemeiner Überblick über die Regelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit im Sozialhilferecht (§§ 97, 98, 24 SGB XII und ergänzende landesrechtliche Regelungen)
• § 98 Abs. 5 SGB XII - ambulantes betreutes Wohnen (abW): Begriffserläuterungen - Was versteht man unter abW? Müssen Maßnahmeträger und Wohnungsanbieter identisch sein? Verhältnis zur Anstaltsregelung in § 98 Abs. 2 SGB XII
• Mehrkostenvorbehalt des § 13 Abs. 1 SGB XII; Raum für Vereinbarungen nach § 75 SGB XII; gemischte und umgekehrte Einrichtungsketten aus § 98 Abs. 2 SGB XII
• Zuständigkeiten für Bestattungskosten §§ 97 Abs. 4; 98 Abs. 3 SGB XII und Abgrenzung zu Zuständigkeiten der Ordnungsbehörden
• Eilzuständigkeiten nach §§ 25, 98 SGB XII
• Vorläufige Zuständigkeiten nach § 43 SGB I und § 14 SGB IX
• Kostenerstattungsansprüche nach den §§ 106 ff. SGB XII und den §§ 104 ff. SGB X
• Darstellung der neueren Rechtsprechung und Besprechung von Praxisfragen der Teilnehmer

Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialämtern und sozialer Fachbereiche und Dienste

ENTGELT

300,00 Euro
REFERENT*IN

Dr. Dirk Zitzen
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

18.08.2025
TERMIN

17./18.09.2025
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.