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Rückforderung rechtswidriger erbrachter Leistungen nach dem AsylbLG
Zielgruppe :
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über die Grundleistungen nach den §§ 3 ff AsylbLG und/oder über die Analogleistungen nach § 2 AsylbLG entscheiden
Ihr Gewinn :
Die Verwaltungsakte aufzuheben und Leistungen nach dem AsylbLG zurückzufordern, insbesondere bei rechtswidrig gewährten Leistungen, gehört zum beruflichen Alltag.
Dies gilt sowohl für die Grundleistungen nach §§ 3 ff AsylbLG als auch für die Analogleistungen nach § 2 AsylbLG.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Rückabwicklung und Rückforderung ist, dass die Verwaltung rechtmäßig handelt. Dabei müssen Sie beachten, dass Rückabwicklung und Rückforderung in mehreren Schritten zu erfolgen haben mit dem Ergebnis, dass mehrere aufeinander aufbauende Verwaltungsakte zu erlassen sind.
In diesem Seminar wird der Dozent die einzelnen Schritte dieser Prüfung konkret darstellen und erläutern. Sie erhalten einen vollständigen Überblick über die Aufhebung von Verwaltungsakten und die Rückforderung rechtswidrig gewährter Leistungen nach dem AsylbLG.
Gemeinsam mit dem Dozenten erarbeiten Sie sich die Materie anhand zahlreicher Beispiele und Übungen mit Lösungen.
Sie werden nach dem Besuch dieser Veranstaltung Ihre Tätigkeit zielgerichteter ausüben können. Auch werden Sie in der Lage sein, die Vorschriften sicherer anzuwenden und rechtssichere Bescheide zu erlassen.
Inhalt
Einsatzgemeinschaft nach dem AsylbLG
Einsatz von Einkommen und Vermögen nach dem AsylbLG
Aufhebung von begünstigenden Verwaltungsakten (§§ 45, 48 SGB X)
Festsetzung von Erstattungsansprüchen (§ 50 SGB X)
Zusammenhang von SGB I, SGB X, SGB XII und AsylbLG
Bitte mitbringen:
AsylbLG, SGB I, SGB X, SGB XII, SGB XII mit VO zu § 82 SGB XII und zu § 90 II Nr. 9 SGB XII
ENTGELT 180,00 Euro | REFERENT*IN Thomas Kulle | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |