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Rückforderung rechtswidriger erbrachter Leistungen nach dem AsylbLG

Zielgruppe :
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über die Grundleistungen nach den §§ 3 ff AsylbLG und/oder über die Analogleistungen nach § 2 AsylbLG entscheiden

Ihr Gewinn :
Die Verwaltungsakte aufzuheben und Leistungen nach dem AsylbLG zurückzufordern, insbesondere bei rechtswidrig gewährten Leistungen, gehört zum beruflichen Alltag.
Dies gilt sowohl für die Grundleistungen nach §§ 3 ff AsylbLG als auch für die Analogleistungen nach § 2 AsylbLG.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Rückabwicklung und Rückforderung ist, dass die Verwaltung rechtmäßig handelt. Dabei müssen Sie beachten, dass Rückabwicklung und Rückforderung in mehreren Schritten zu erfolgen haben mit dem Ergebnis, dass mehrere aufeinander aufbauende Verwaltungsakte zu erlassen sind.
In diesem Seminar wird der Dozent die einzelnen Schritte dieser Prüfung konkret darstellen und erläutern. Sie erhalten einen vollständigen Überblick über die Aufhebung von Verwaltungsakten und die Rückforderung rechtswidrig gewährter Leistungen nach dem AsylbLG.
Gemeinsam mit dem Dozenten erarbeiten Sie sich die Materie anhand zahlreicher Beispiele und Übungen mit Lösungen.
Sie werden nach dem Besuch dieser Veranstaltung Ihre Tätigkeit zielgerichteter ausüben können. Auch werden Sie in der Lage sein, die Vorschriften sicherer anzuwenden und rechtssichere Bescheide zu erlassen.

Inhalt
• Einsatzgemeinschaft nach dem AsylbLG
• Einsatz von Einkommen und Vermögen nach dem AsylbLG
• Aufhebung von begünstigenden Verwaltungsakten (§§ 45, 48 SGB X)
• Festsetzung von Erstattungsansprüchen (§ 50 SGB X)
• Zusammenhang von SGB I, SGB X, SGB XII und AsylbLG

Bitte mitbringen:
AsylbLG, SGB I, SGB X, SGB XII, SGB XII mit VO zu § 82 SGB XII und zu § 90 II Nr. 9 SGB XII

ENTGELT

180,00 Euro
REFERENT*IN

Thomas Kulle
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

03.05.2025
TERMIN

03.06.2025
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.