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Versagung, Entziehung oder Ablehnung von Leistungen - Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung nach den §§ 66, 67 SGB I -

Nachfolgende Situation gehört bestimmt zu Ihrem beruflichen Alltag und bereitet immer wieder große Schwierigkeiten:

Die antragsstellende oder die leistungsberechtigte Person kommt ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach.

Was ist zu veranlassen?

Versagen oder entziehen Sie die Leistungen? Oder sind diese abzulehnen?

Diese Situation wird im Seminar mit Ihnen gemeinsam bearbeitet.

Sie lernen im Seminar anhand praktischer Übungen und Beispiele die wichtigsten Rechtsvorschriften für Ihre Entscheidung im Sozialamt oder im Jobcenter kennen und können diese dann gerichtsfest anwenden.

Dazu bietet Ihnen der Dozent während des Seminars zahlreiche Beispiele und Fälle mit entsprechenden Lösungen an.

Auch erhalten Sie Musterbescheide zum Versagungs- und Entziehungsbescheid.

Daher werden Sie nach Besuch dieser Veranstaltung Ihre Tätigkeit zu dieser Problematik zielgerichteter ausüben können. Auch werden sie danach in der Lage sein, die einschlägigen Vorschriften sicherer anzuwenden und rechtssichere Bescheide zu erlassen.


Inhalte :

- Versagung und Entziehung nach § 66 I SGB I
- Ablehnung von Leistungen
- Hinweis nach § 66 III SGB I
- Ermessensentscheidung nach § 66 I und § 67 SGB I
- Nachholung der Mitwirkung nach § 67 SGB I
- Besprechung von Musterbescheiden


Zielgruppe:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialämtern und Jobcentern


Bitte mitbringen: SGB I, SGB II, SGB X, SGB XII

ENTGELT

170,00 Euro
REFERENT*IN

Thomas Kulle
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

18.11.2024
TERMIN

17.12.2024
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.