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Versagung, Entziehung oder Ablehnung von Leistungen - Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung nach den §§ 66, 67 SGB I -
Nachfolgende Situation gehört bestimmt zu Ihrem beruflichen Alltag und bereitet immer wieder große Schwierigkeiten:
Die antragsstellende oder die leistungsberechtigte Person kommt ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach.
Was ist zu veranlassen?
Versagen oder entziehen Sie die Leistungen? Oder sind diese abzulehnen?
Diese Situation wird im Seminar mit Ihnen gemeinsam bearbeitet.
Sie lernen im Seminar anhand praktischer Übungen und Beispiele die wichtigsten Rechtsvorschriften für Ihre Entscheidung im Sozialamt oder im Jobcenter kennen und können diese dann gerichtsfest anwenden.
Dazu bietet Ihnen der Dozent während des Seminars zahlreiche Beispiele und Fälle mit entsprechenden Lösungen an.
Auch erhalten Sie Musterbescheide zum Versagungs- und Entziehungsbescheid.
Daher werden Sie nach Besuch dieser Veranstaltung Ihre Tätigkeit zu dieser Problematik zielgerichteter ausüben können. Auch werden sie danach in der Lage sein, die einschlägigen Vorschriften sicherer anzuwenden und rechtssichere Bescheide zu erlassen.
Inhalte :
- Versagung und Entziehung nach § 66 I SGB I
- Ablehnung von Leistungen
- Hinweis nach § 66 III SGB I
- Ermessensentscheidung nach § 66 I und § 67 SGB I
- Nachholung der Mitwirkung nach § 67 SGB I
- Besprechung von Musterbescheiden
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialämtern und Jobcentern
Bitte mitbringen: SGB I, SGB II, SGB X, SGB XII
ENTGELT 170,00 Euro | REFERENT*IN Thomas Kulle | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |