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Rückforderung für rechtswidrig gewährte Leistungen nach dem SGB XII

Zielgruppe:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sozialer Fachbereiche und Dienste, die über keine (ausreichenden) Vorkenntnisse verfügen oder die ihre Kenntnisse auffrischen wollen


Ihr Gewinn:

Rückforderungen für rechtswidrig gewährte Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII gehören zum beruflichen Alltag.

Daher ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Rückabwicklung und Rückforderung, dass die Verwaltung rechtmäßig handelt. Dabei muss die Verwaltung beachten, dass die Prüfung der Rückabwicklung und der Rückforderung in mehreren Schritten zu erfolgen hat mit dem Ergebnis, dass mehrere aufeinander aufbauende belastende Verwaltungsakte zu erlassen sind.

In diesem Seminar wird der Dozent die einzelnen Schritte dieser Prüfung konkret darstellen und erläutern. Sie erhalten einen vollständigen Überblick über die Rückforderung für rechtswidrig gewährte Leistungen nach dem SGB XII.

Dazu bietet Ihnen der Dozent während des Seminars zahlreiche Beispiele und Übungen mit entsprechenden Lösungen an.

Daher werden Sie nach Besuch dieser Veranstaltung Ihre Tätigkeit zielgerichteter ausüben können. Auch werden sie danach in der Lage sein, die einschlägigen Vorschriften sicherer anzuwenden und rechtssichere Bescheide zu erlassen.


Inhalte - Einsatzgemeinschaft nach dem SGB XII
- Einsatz von Einkommen und Vermögen nach dem SGB XII
- Aufhebung von begünstigenden Verwaltungsakten (§§ 45, 48 SGB X)
- Festsetzung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen (§ 50 SGB X, §§ 103, 104 SGB XII)
- Aufrechnung (§ 26 II SGB XII)
- Zusammenhang von SGB I, SGB X und SGB XII



Bitte mitbringen :

SGB I, SGB X, SGB XII mit VO zu § 82 SGB XII und zu § 90 II Nr. 9 SGB XII

ENTGELT

180,00 Euro
REFERENT*IN

Thomas Kulle
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

02.05.2025
TERMIN

02.06.2025
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.