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Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - Grundlagenseminar
Zielgruppe :
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialämtern sowie sozialer Fachbereiche und Dienste, die über keine (ausreichenden) Vorkenntnisse verfügen oder die ihre Kenntnisse auffrischen wollen
Ihr Gewinn:
Das SGB XII ist eine komplexe Materie. Auch wenn Sie Grundlagenwissen im Rahmen der Ausbildung erworben haben, müssen Sie sich beim Einsatz in der Praxis noch einmal mit den wichtigsten Rechtsvorschriften auseinandersetzen.
Die Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII sind von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig.
Sie lernen im Seminar anhand praktischer Fälle die wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen des 3. und 4. Kapitels SGB XII kennen und können über die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII entscheiden (bzw. beraten) und insbesondere die Leistungen des SGB XII zu den Leistungen nach dem SGB II abgrenzen.
Dazu bietet Ihnen der Dozent während des Seminars zahlreiche Beispiele und Übungen mit entsprechenden Lösungen an.
Daher werden Sie nach Besuch dieser Veranstaltung Ihre Tätigkeit zielgerichteter ausüben können. Auch werden sie danach in der Lage sein, die einschlägigen Vorschriften sicherer anzuwenden und rechtssichere Bescheide zu erlassen.
Inhalte - Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII
- Abgrenzung zu den Leistungen des SGB II
- Einsatzgemeinschaft
- Ermittlung des konkreten Bedarfs
- Einsatz von Einkommen und Vermögen
- Vermutung der Bedarfsdeckung
- Art und Weise der Leistung
Bitte mitbringen:
SGB XII mit VO zu § 82 SGB XII und zu § 90 II Nr. 9 SGB XII
ENTGELT 440,00 Euro | REFERENT*IN Thomas Kulle | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |