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Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII


Die gesetzliche Regelung zur Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII ist sehr kurzgefasst, wirft in der Praxis aber viele Fragen auf. Auch die Schnittstellen zum Erbrecht und zum Ordnungsrecht (Bestattungsgesetz NRW) stellen sich als herausfordernd dar. Außerdem ist nicht immer klar, welche Bestattungskosten tatsächlich notwendig und angemessen sind – hier hat sich eine unübersichtliche Einzelfall-Rechtsprechung entwickelt. Auch die Regeln zur Zumutbarkeit – also, wann Betroffene eigenes Einkommen oder Vermögen einsetzen müssen – sind durch Entscheidungen des Bundessozialgerichts genauer ausgestaltet worden.

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden Sicherheit im Umgang mit Bestattungskostenfällen zu vermitteln – sowohl in rechtlicher als auch in praktischer Hinsicht.


Inhalte, u.a.:

• Wer zur Tragung der Kosten einer Bestattung verpflichtet ist (z.B. Erben oder Verpflichtete nach dem Bestattungsgesetz NRW), Rangfolge der Verpflichteten
• Was als „erforderlich“ gilt: Welche Kosten werden übernommen, was ist unangemessen?
• Unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von Einkommen und Vermögen verlangt werden darf
• Zuständigkeiten und Verfahrensfragen
• Praxistipps und Fallbeispiele
• Aktuelle Urteile und deren Bedeutung für die Fallbearbeitung


Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Sozialämtern, die mit der Bestattungskostenübernahme befasst sind.

ENTGELT

180,00 Euro
REFERENT*IN

Dr. Dirk Zitzen
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

04.11.2025
TERMIN

04.12.2025
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.