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Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII
Die gesetzliche Regelung zur Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII ist sehr kurzgefasst, wirft in der Praxis aber viele Fragen auf. Auch die Schnittstellen zum Erbrecht und zum Ordnungsrecht (Bestattungsgesetz NRW) stellen sich als herausfordernd dar. Außerdem ist nicht immer klar, welche Bestattungskosten tatsächlich notwendig und angemessen sind hier hat sich eine unübersichtliche Einzelfall-Rechtsprechung entwickelt. Auch die Regeln zur Zumutbarkeit also, wann Betroffene eigenes Einkommen oder Vermögen einsetzen müssen sind durch Entscheidungen des Bundessozialgerichts genauer ausgestaltet worden.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden Sicherheit im Umgang mit Bestattungskostenfällen zu vermitteln sowohl in rechtlicher als auch in praktischer Hinsicht.
Inhalte, u.a.:
Wer zur Tragung der Kosten einer Bestattung verpflichtet ist (z.B. Erben oder Verpflichtete nach dem Bestattungsgesetz NRW), Rangfolge der Verpflichteten
Was als erforderlich gilt: Welche Kosten werden übernommen, was ist unangemessen?
Unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von Einkommen und Vermögen verlangt werden darf
Zuständigkeiten und Verfahrensfragen
Praxistipps und Fallbeispiele
Aktuelle Urteile und deren Bedeutung für die Fallbearbeitung
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Sozialämtern, die mit der Bestattungskostenübernahme befasst sind.
ENTGELT 180,00 Euro | REFERENT*IN Dr. Dirk Zitzen | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |