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Schenkungsrückforderungen im Sozialhilferecht



In der Praxis der Sozialhilfe führen Schenkungen immer wieder zu Herausforderungen. Schon die Ermittlung des tatsächlichen Geschehens ist oft komplex – noch schwieriger ist es, die Vermögensübertragungen korrekt nach dem zivilrechtlichen Schenkungsrecht zu bewerten. Erst danach kann entschieden werden, welche Bedeutung dies für die sozialhilferechtliche Prüfung hat.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmenden Sicherheit im Umgang mit Schenkungsrückforderungen zu vermitteln – sowohl in rechtlicher als auch in praktischer Hinsicht.


Inhalte u.a.:

• Zivilrechtliche Grundlagen: Überblick über die gesetzlichen Regelungen im Schenkungsrecht, z.?B. Verarmung des Schenkers (§§?528,?529 BGB), Beginn und Berechnung der 10-Jahresfrist
• Grundstücksübertragungen: Wie sind z.B. Nießbrauch- und Wohnrechte rechtlich einzuordnen?
• Sozialhilferechtliche Einordnung: Wann gelten Rückforderungsansprüche als verwertbares Vermögen? Welche Voraussetzungen gelten für die Überleitung nach §?93 SGB?XII oder für die Gewährung sog. unechter Sozialhilfe nach §?19 Abs.?5 SGB?XII?
• Fallbeispiele: Analyse von Fallbespielen und gemeinsame Erarbeitung rechtlich fundierter Lösungen
• Rechtsprechungsübersicht: Die aktuelle Rechtsprechung wird vorgestellt und in die Falllösung einbezogen

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Sozialämtern, die mit der Prüfung von Vermögensfragen und Rückforderungsansprüchen befasst sind.

ENTGELT

180,00 Euro
REFERENT*IN

Dr. Dirk Zitzen
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

11.11.2025
TERMIN

11.12.2025
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.