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Alles was Wohngeldrecht ist: Rückabwicklungsverfahren

Die zügige Bearbeitung von Hinweisen auf überzahltes Wohngeld, z.B. auf Grund eines Weiterleistungsantrags oder durch den automatisierten Datenabgleich, erfordert in den Wohngeldbehörden sichere Kenntnisse des Sozialverwaltungsverfahrensrechts und diverser wohngeldgesetzlicher Spezialvorschriften. Dieses Seminar behandelt die wichtigsten Verfahrensvorschriften des SGB I, SGB X und des WoGG. Der Schwerpunkt liegt bei der nachträglichen Überprüfung von Bewilligungen auf Grund von Anhaltspunkten für einen rechtswidrigen Wohngeldbezug. Beispielsweise geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Bewilligung aufgehoben werden darf oder wie Rückforderungen realisiert werden. Gleichzeitig werden methodische Grundlagen behandelt um die selbstständige Entscheidungsfindung in Einzelfällen zu erleichtern.
Inhalte
1. Methodische Grundlagen im Überblick
1.1 Ermessen und Beurteilungsspielräume
1.2 Rechts- und Tatfragen

2. Vorläufige Zahlungseinstellung

3. Aufklärung des Sachverhalts in Grundzügen
3.1 Art und Umfang der amtlichen Ermittlungen
3.2 Auskunftspflicht- und Mitwirkungspflichten der Haushaltsmitglieder, Arbeitgeber und Geldinstitute
3.3 Durchsetzung der Auskunftspflicht und Folgen fehlender Mitwirkung
3.4 Amtshilfe

4. Verlust des Wohngeldanspruchs
4.1 Rücknahme nach § 45 SGB X
4.2 Aufhebung und Neuentscheidung von Amts wegen nach § 27 Abs. 2 WoGG
4.3 Feststellung der Unwirksamkeit nach § 28 Abs. 1 und 3 WoGG
4.4 Aufhebung nach § 28 Abs. 2 WoGG

5. Rückforderung zu erstattenden Wohngelds
5.1 Bagatellgrenze bei Rückforderungen nach § 30a WoGG
5.2 Rückforderungen nach § 50 Abs. 1 SGB X
5.3 Rückforderungen nach § 50 Abs. 2 SGB X

6. Rückerlangung zu erstattenden Wohngelds
6.1 Aufrechnung und Verrechnung
6.2 Gesamtschuldnerische Haftung
6.3 Stundung, Niederschlagung, Erlass


Teilnehmerkreis: Leitungen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wohngeldbehörden, Fachaufsichtsbehörden, Widerspruchsbehörden und Rechnungsprüfungsbehörden

ENTGELT

150,00 Euro
REFERENT*IN

Dr. rer. pol. Frank Hinrichs
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln