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Alles was Wohngeldrecht ist: Leistungen für Studierende und Auszubildende

Oftmals begegnen Ihnen als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in der Wohngeldbehörde die gleichen Probleme immer wieder bei einer bestimmten Gruppe von antragstellenden Personen. Dieses Wohngeldseminar rückt daher von der systematischen Betrachtung einzelner Berechnungsgrößen bzw. Verfahrensabschnitte ab und nimmt schwerpunktmäßig die Personengruppe der Schüler, Studierenden, Praktikanten, Berufsauszubildenden und Teilnehmenden an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen in den Blick. Die Wohngeldansprüche dieser Personen sowie von etwaigen Haushaltsmitgliedern werden „ganzheitlich“ behandelt, wobei deren besonderen Lebensverhältnisse und Bedarfe, die sich aus zeitlich begrenzten Lebensphasen wie Studium oder Berufsausbildung ergeben berücksichtigt werden.
Inhalte (Punkteaufzählung) 1 Ausbildungsförderungsleistungen versus Wohngeld
1.1 Wohngeldverhindernder Anspruch auf bestimmte Leistungen der Ausbildungsförderung nach Maßgabe des § 20 Abs. 2 WoGG
1.2 Prüfungsumfang und Prüfungsmöglichkeiten der Wohngeldbehörde
1.3 Amtshilfe durch die Träger der Ausbildungsförderung
1.4 Praxisbeispiel: Studienabschlussförderung

2 Haushaltsmitgliedschaft und junge Wohnformen
2.1 Mittelpunkt der Lebensbeziehungen und Verhältnis zum elterlichen Haushalt
2.2 Erst- und Zweitwohnung
2.3 Zweckwohngemeinschaften und studentische Wohngemeinschaften
2.4 Haupt- und Untermietverhältnisse
2.5 Miete und Pauschalmiete

3 Plausibilitätsprüfung unter Berücksichtigung studien- bzw. ausbildungsbedingter Aufwendungen und Erfordernisse

4 Einkommensermittlung
4.1 BAföG-Leistungen, Berufsausbildungsbeihilfe, Stipendien
4.2 Einmalige und mehrmalige Zahlungen von Nicht-Haushaltsmitgliedern
4.3 Sonstige Zuwendungen, z.B. von Stiftungen

5 Dauer des Bewilligungszeitraums

6 Missbräuchliche Inanspruchnahme

7 Ausländische Studierende und Auszubildende


Teilnehmerkreis: Leitungen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wohngeldbehörden, Fachaufsichtsbehörden, Widerspruchsbehörden und Rechnungsprüfungsbehörden

ENTGELT

150,00 Euro
REFERENT*IN

Dr. rer. pol. Frank Hinrichs
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

13.05.2024
TERMIN

13.06.2024
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.