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Alles was Wohngeldrecht ist: Leistungen für Studierende und Auszubildende
Oftmals begegnen Ihnen als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter in der Wohngeldbehörde die gleichen Probleme immer wieder bei einer bestimmten Gruppe von antragstellenden Personen. Dieses Wohngeldseminar rückt daher von der systematischen Betrachtung einzelner Berechnungsgrößen bzw. Verfahrensabschnitte ab und nimmt schwerpunktmäßig die Personengruppe der Schüler, Studierenden, Praktikanten, Berufsauszubildenden und Teilnehmenden an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen in den Blick. Die Wohngeldansprüche dieser Personen sowie von etwaigen Haushaltsmitgliedern werden ganzheitlich behandelt, wobei deren besonderen Lebensverhältnisse und Bedarfe, die sich aus zeitlich begrenzten Lebensphasen wie Studium oder Berufsausbildung ergeben berücksichtigt werden.
Inhalte (Punkteaufzählung) 1 Ausbildungsförderungsleistungen versus Wohngeld
1.1 Wohngeldverhindernder Anspruch auf bestimmte Leistungen der Ausbildungsförderung nach Maßgabe des § 20 Abs. 2 WoGG
1.2 Prüfungsumfang und Prüfungsmöglichkeiten der Wohngeldbehörde
1.3 Amtshilfe durch die Träger der Ausbildungsförderung
1.4 Praxisbeispiel: Studienabschlussförderung
2 Haushaltsmitgliedschaft und junge Wohnformen
2.1 Mittelpunkt der Lebensbeziehungen und Verhältnis zum elterlichen Haushalt
2.2 Erst- und Zweitwohnung
2.3 Zweckwohngemeinschaften und studentische Wohngemeinschaften
2.4 Haupt- und Untermietverhältnisse
2.5 Miete und Pauschalmiete
3 Plausibilitätsprüfung unter Berücksichtigung studien- bzw. ausbildungsbedingter Aufwendungen und Erfordernisse
4 Einkommensermittlung
4.1 BAföG-Leistungen, Berufsausbildungsbeihilfe, Stipendien
4.2 Einmalige und mehrmalige Zahlungen von Nicht-Haushaltsmitgliedern
4.3 Sonstige Zuwendungen, z.B. von Stiftungen
5 Dauer des Bewilligungszeitraums
6 Missbräuchliche Inanspruchnahme
7 Ausländische Studierende und Auszubildende
Teilnehmerkreis: Leitungen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wohngeldbehörden, Fachaufsichtsbehörden, Widerspruchsbehörden und Rechnungsprüfungsbehörden
ENTGELT 150,00 Euro | REFERENT*IN Dr. rer. pol. Frank Hinrichs | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |