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Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Offene Ganztagsgrundschule, Grundlagen, Strukturprinzipien des Elternbeitragsrechts mit Fallbeispielen und Fallerörterungen aus der kommunalen Praxis

Eltern fordern seit Jahren vielfach eine vollständige beitragsfreie Kinderbetreuung. Dass diese in NRW vollständig Realität wird, ist noch nicht absehbar. Die Koalitionsvereinbarung 2022 – 2027 für Nordrhein-Westfalen, die CDU und Grüne im Sommer 2021 unterzeichnet haben, sieht vor, dass „auch das dritte KiTa-Jahr vor der Einschulung“ in ganz NRW beitragsfrei wird. Damit dürfte es auch weiter Elternbeiträge für die Kinderbetreuung der Kinder im Alter bis 3 Jahren wie auch im Bereich der OGS geben, es sei denn, eine Kommune entscheidet sich zu Lasten des kommunalen Haushalts für einen vollständigen Beitragsverzicht.

Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, für Kindertagespflege oder für die Offene Ganz-tagsgrundschule festzusetzen ist ein sog. „Massengeschäft der Verwaltung“. Dabei werden Sie immer wieder mit Fragestellungen konfrontiert sein, die Sie sich selbst oder die Ihnen die beitragspflichtigen Eltern stellen. Diese wollen wissen, wie hoch „ihr Elternbeitrag“ ist, warum dies so ist, wie sich der Elternbeitrag errechnet etc. Sie erwarten von Ihnen eine zügige und korrekte Festsetzung; ebenso Ihre Kommune, die auf eine zeitnahe Festsetzung zur Mitfinanzierung der Betriebskosten angewiesen ist. Es wird erwartet, dass Sie sicherstellen, dass die Eltern im Rahmen der jeweils festgelegten, zeitlichen Beitragspflichten für ihr Kind den Beitrag zahlen, der ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht.

Wenn Sie die Grundlagen und Strukturprinzipien des Aufgabenbereichs kennenlernen möchten und Ihren „Leitfaden" für die Sachbearbeitung finden oder auffrischen wollen, dann sind Sie in diesem Seminar richtig.

Die Festsetzung und Erhebung der Elternbeiträge erfordert umfangreiche Rechtskenntnisse aus dem Sozialrecht, dem Steuer- und dem Verwaltungsverfahrensrecht. Im Seminar sollen die erforderlichen Grundkenntnisse in formeller wie auch in materieller Hinsicht unter Einbeziehung der jeweiligen örtlichen Satzungsregelungen und diverser Fallbeispiele und Fallerörterungen diskutiert werden.

Inhalte

o Rechtliche Grundlagen der Beitragserhebung (SGB VIII (KJHG), KiBiz NRW, SchulG NRW, örtliche (Beitrags-)Satzung)
o Rechtliche Qualität des Elternbeitrags und des Elternbeitragsbescheides, Nachveranlagung?
O Beginn und Ende der Elternbeitragspflicht
o Beitragspflichtiger Personenkreis?
O Beitragsrelevantes Einkommen, Berechnungsgrundlagen, Einkommensermittlung
o Beitragsermäßigungen bzw. -befreiungen (insbes. „Vorschul- und Geschwisterprivileg“)

Zielgruppe:

Fachkräfte der Kommunalverwaltung, die in ihrem Arbeitsgebiet über Elternbeiträge entscheiden oder diese Aufgabe demnächst übernehmen.

Bitte bringen Sie die jeweilige örtliche Elternbeitragssatzung mit.

ENTGELT

260,00 Euro
REFERENT*IN

Ltd. Verw.-Direktor a.D. Karl-Heinz Voßhans
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

17.08.2024
TERMIN

17. und 18.09.2024
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.