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Neu in der Leistungsgewährung (AsylbLG) Einführung in das Asylbewerberleistungsgesetz



Neuen Mitarbeitenden fällt es mitunter schwer einen Zugang zu den komplexen Zusammenhängen der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG zu erlangen. Kurze Einarbeitungszeiten gepaart mit fehlendem Fachwissen, stellen dabei sowohl die Mitarbeitenden, als auch die Kommunen vor große Herausforderungen.

Der Umgang mit dem Gesetz und daraus resultierendes Verwaltungshandeln ist für Sie neu? Ihnen sind die Vorschriften des AsylbLG und der angrenzenden Rechtsgebiete (AufenthaltG, SGB XII, SGB V und SGB X) bisher fremd?

In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG kennen, damit Ihr Start in Ihr neues Aufgabenfeld erfolgreich ist.

Folgende Themenschwerpunkte werden behandelt:
• Aktuelle Rechtslage AsylbLG
• § 1: Leistungsberechtigter Personenkreis und Ende der Leistungsberechtigung
• § 1a: Anspruchseinschränkungen
• § 2: Leistungen in besonderen Fällen (sog. Analogleistungen)
• § 3 Grundleistungen
• § 4 Krankenhilfe: Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt
• § 6: sonstige Leistungen
• § 7: Einkommen und Vermögen
• § 10: sachliche und örtliche Zuständigkeit
Praxisnahe Fallanalyse

Zielgruppe:
Neue Mitarbeitende in der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG (wenig bis keine Vorkenntnisse)

ENTGELT

330,00 Euro
REFERENT*IN

Silke Dohmen
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

28.10.2024
TERMIN

25./26.11.2024
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.