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Neu in der Leistungsgewährung (AsylbLG) Einführung in das Asylbewerberleistungsgesetz
Neuen Mitarbeitenden fällt es mitunter schwer einen Zugang zu den komplexen Zusammenhängen der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG zu erlangen. Kurze Einarbeitungszeiten gepaart mit fehlendem Fachwissen, stellen dabei sowohl die Mitarbeitenden, als auch die Kommunen vor große Herausforderungen.
Der Umgang mit dem Gesetz und daraus resultierendes Verwaltungshandeln ist für Sie neu? Ihnen sind die Vorschriften des AsylbLG und der angrenzenden Rechtsgebiete (AufenthaltG, SGB XII, SGB V und SGB X) bisher fremd?
In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG kennen, damit Ihr Start in Ihr neues Aufgabenfeld erfolgreich ist.
Folgende Themenschwerpunkte werden behandelt:
Aktuelle Rechtslage AsylbLG
§ 1: Leistungsberechtigter Personenkreis und Ende der Leistungsberechtigung
§ 1a: Anspruchseinschränkungen
§ 2: Leistungen in besonderen Fällen (sog. Analogleistungen)
§ 3 Grundleistungen
§ 4 Krankenhilfe: Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt
§ 6: sonstige Leistungen
§ 7: Einkommen und Vermögen
§ 10: sachliche und örtliche Zuständigkeit
Praxisnahe Fallanalyse
Zielgruppe:
Neue Mitarbeitende in der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG (wenig bis keine Vorkenntnisse)
ENTGELT 330,00 Euro | REFERENT*IN Silke Dohmen | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |