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Lehrgang zur elektrisch unterwiesenen Person (EUP)
Hausmeister in kommunalen Einrichtungen (Schulen, Rathäusern, Sporthallen etc.) sollten die
Schulung zur Eletrisch unterwiesenen Person (EuP) absolvieren, weil sie regelmäßig mit
elektrischen Anlagen und Geräten in Berührung kommen auch wenn sie keine
Elektrofachkraft sind. Diese Schulung ist rechtlich und praktisch wichtig.
Gesetzliche Anforderungen (Arbeitsschutz):
Laut DGUV 4 dürfen nur elektrotechnisch unterwiesene Personen einfache
elektrische Arbeiten unter Aufsicht oder Anweisung einer Elektrofachkraft
durchführen.
Kommunen als Arbeitgeber sind, verpflichtet, Mitarbeitende vor Gefahren zu
schützen (Arbeitsschutzgesetz)
Ohne EuP-Schulung dürfen Hausmeister keine Sicherungen tauschen, elektrische
Geräte prüfen, oder Verlängerungskabel reparieren.
Haftung und Versicherung:
Im Schadensfall (z. B. Stromschlag, Brand ) haftet der Arbeitgeber wenn keine
Schulung vorliegt, drohen Regressforderungen.
Mit EuP-Schulung ist dokumentiert, dass der Hausmeister für einfache
elektrotechnische Arbeiten qualifiziert wurde.
Praxisrelevanz im Alltag:
Hausmeister müssen häuf g z. B.:
o Sicherungen oder Leuchtmittel wechseln
o Fehlermeldungen an Elektroanlagen erkennen und weitergeben
o mit ortsveränderlichen Geräten arbeiten (z. B. Staubsauger, Maschinen)
Ohne Schulung riskieren sie, sich oder andere zu gefährden.
Inhalte:
Grundlagen der Elektrotechnik
Gefahren durch Strom
Schutzmaßnahmen
Verhalten im Notfall
Verantwortungsabgrenzung (Hausmeister vs. Elektrofachkraft)
Die Schulung ist mindestens einmal jährlich zu wiederholen (Auffrischung / Unterweisungspflicht
nach DGUV 1).
Hausmeister / Hauswarte in kommunalen Einrichtungen sollten und müssen EuP-geschult
sein, wenn sie mit elektrischen Anlagen arbeiten auch nur in geringem Umfang. Die Schulung
ist kurz, praxisnah, rechtlich notwendig und schützt alle Beteiligten und schließt mit einer
Prüfung ab.
| ENTGELT 190,00 Euro | REFERENT*IN Jürgen Wirtz | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |