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Grundlagen der Landesbauordnung NRW nach der Novelle
Mit der neuen Landesbauordnung 2018, die ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden ist, bekommt NRW ein in weiten Teilen verändertes Bauordnungsrecht.
Mit einer umfangreichen Anpassung an die Musterbauordnung, wie sie NRW seit 2000 nicht erlebt hat, trägt die Neufassung BauO NRW 2018 mit ihren Nachfolgeergänzungen (z.B. Stellplatzregelungen) mit dazu bei, dass das Bauordnungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland weiter vereinheitlicht wird.
Dies betrifft im Besonderen den vorbeugenden Brandschutz; nahezu wörtlich findet die MBO hier nunmehr ihre Umsetzung und Formulierungen auch in NRW.
Das Abstandsflächenrecht wird in den Detailregelungen entschlackt und soll mit dazu beitragen, dass eine verträgliche städtebauliche Verdichtung ermöglicht werden kann; außerdem werden soziale Mindeststandards für die Barrierefreiheit eingeführt.
Seit Inkrafttreten der Novelle müssen sich alle am Bau Beteiligten an mehr als 100 Neuregelungen gewöhnen. Daher ist die Veranstaltung für Neueinsteiger, Quereinsteiger und Alte Hasen gleichermaßen geignet.
Schwerpunkte des Seminars u.a.:
Gebäudeklassen und Vollgeschossbegriff
Abstandflächen mit Verdichtungsmöglichkeiten
Einführung der MBO im vorbeugenden baulichen Brandschutz
Barrierefreiheit und ihre Umsetzung
Beibehaltung des Freistellungsverfahrens für Wohngebäude
Erweiterung der Liste genehmigungsfreier Anlagen
Stellplatzregelungen
Bearbeitungsfristen bei eingereichten Bauvorlagen
Künftige Berichtspflicht der Bauaufsichtsbehörden über die durchschnittliche Verfahrensdauer der Genehmigungsverfahren
Referent:
Dipl. Ing. Wolfgang E. Züll, Architekt & Stadtplaner, Techn. Beigeordneter a.D.
Der Referent hat aktiv seit 1990 u.a. für die Architektenkammer NW und den NWStGB an den verschiedenen Novellierungsverfahren mitgewirkt.
Die Anerkennung der Veranstaltung durch AK NW und IK Bau ist beantragt/liegt vor.
ENTGELT 180,00 Euro | REFERENT*IN Dipl.-Ing. Wolfgang Züll | SEMINAR-ORT Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln |