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Aufgaben des Baukontrolleurs - Arbeitshilfen für den Alltag - nicht nur auf der Baustelle -

Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, dem Abbruch, der Instandhaltung und Nutzung baulicher Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich - rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

In Wahrnehmung dieser Aufgabe haben sie nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, teilweise unmittelbar nach Feststellung vor Ort.

Die Mitarbeitenden, die im Konfliktfall zuerst mit den Bürgern in Kontakt Treten, sind die Bediensteten der Bauaufsichtsbehörden, die den Außendienst versehen.

Anhand alltäglicher Arbeitsabläufe und praxisnaher Fallgestaltungen soll der Umgang mit alltäglich anzuwenden Fragen des Bauordnungsrechts und von Eingriffsbefugnissen erörtert werden.


Schwerpunkte bilden folgende Themen in der alltäglichen Arbeit vor Ort:

• Gefahrenabwehr
• Bauüberwachung und Abnahmen
• Nutzungen und Nutzungsänderungen
• Abstandflächenrecht
• Umsetzung des Brandschutzkonzeptes


Der sichere Umgang im Gespräch mit dem Bürger setzt umfangreichere Kenntnis des Baurechtes voraus, als dies zum traditionellen Aufgabenfeld der Bauüberwachung erforderlich ist.

Die Teilnehmenden der Veranstaltung werden gebeten, die Landesbauordnung zur Veranstaltung mitzubringen.


Zielgruppe:

Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an den Personenkreis in den Bauaufsichtsbehörden, der vor Ort die Bauüberwachung durchführt.

Leitung
Dipl. - Ing. Wolfgang E. Züll,
Techn. Beigeordneter a.D.,

ENTGELT

180,00 Euro
REFERENT*IN

Dipl.-Ing. Wolfgang Züll
SEMINAR-ORT

Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln
MELDETERMIN*

18.11.2024
TERMIN

19.11.2024
09:00 - 16:00 Uhr
*) Meldetermin:
Abhängig von der Anzahl der Buchungen entscheiden wir zum Meldetermin, ob das Seminar stattfinden wird oder nicht. Im Falle einer Durchführung können Sie sich selbstverständlich auch über diesen Stichtag hinaus auf die gewohnte Art und Weise anmelden, solange freie Plätze verfügbar sind. Unabhängig vom Datum Ihrer Anmeldung ist eine kostenfreie Stornierung nach dem Meldetermin nicht mehr möglich.